Außerordentliche Wirtschaftshilfe


Wir haben für Sie alle wichtigen Details zu den beschlossenen Hilfen zusammengefasst.

 

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe soll Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind, unterstützen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die durch die am 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen:

„direkt betroffen“ sind, da sie ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten

„indirekt betroffen“ sind, da sie 80 Prozent ihrer erzielten Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen erzielen

oder „verbundene Unternehmen“ (Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebsstätten), wenn mehr als 80% des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt.

 

Welche Förderungen werden angeboten?

 

Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 (Obergrenze 1 Mio. Euro).

Soloselbstständige können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 anrechnen.

Weitere staatliche Leistungen, die im Förderzeitraum November 2020 erhalten werden, werden angerechnet.

Wenn im November 2020 trotz der Schließung Umsätze erzielt werden, werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet.

Für Restaurants gilt eine Sonderregelung für Speisen im Außerhausverkauf. Umsätze des Außerhausverkaufs werden während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen.

 

Wo und ab wann können Anträge gestellt werden?

 

Eine elektronische Antragstellung soll in den nächsten Wochen über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen können.

 

Wichtig: Die elektronische Antragstellung muss durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Ausnahme: Soloselbständige bis 5.000 Euro

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

 

Eine Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zu den Corona-Hilfen November 2020 finden Sie hier.